AGB von L&L Facilitymanagement

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma L&L Facilitymanagement

  • 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

 2 Angebot und Gültigkeitsdauer

Erhält der Kunde ein Angebot ist dies für beide Parteien Bindend und dient als Grundlage des im Anschluss folgenden Vertags.

Angebote aund alle darin erhaltenen Dienstleistungen haben eine Gültigkeit von 12 Wochen, nach Ablauf der Frist ist das Angebot Gegenstandslos.

  • 3 Eigentumsvorbehalt

Alle Verbauten Materialien, Gegenstände und die Verbaute Technik, bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum von L&L Facilitymanagement, und kann jederzeit zurückgefordert werden.

  • 4 Vertragsgrundlagen

 

  • Gartenpflege

Grundlage für die Gartenpflege ist der Vertrag sowie das Leistungsverzeichniss. Nicht aufgeführte Tätigkeiten werden gesondert Abgerechnet

  • Gartengestaltung

Grundlage für die gestalltung und Umgestaltung  von Gärtenist der Vertrag und zusätzlich anlage 1a

  • Hausmeistertätigkeiten

Hausmeisterarbeiten werden ausschließlich gesondert Beauftragt und gesondert Abgerechnet. Dies gilt auch für Wartungs- und Reparaturaufträge innerhalb und außerhalb der Liegenschaft.

  • Reinigung

Für die Reinigung von Objekten oder Teilobjekten wird der Abschluss  de Reinigungvertrag sowie das Leistungsverzeichniss vorausgesetzt. Nicht aufgeführte Tätigkeiten werden gesondert Abgerechnet.

  • Wohnungs- Kellerräumung

Räumung von Kellerräumen und Wohnungen werden gesondert Beauftragt. Alle Objekte innerhalb der zu räumenden Flächen gehen auf den Entsorger über. Dieser hat das Recht die Objekte nach Wiederverwertbahren Gegenständen zu durchsuchen, und zu entscheiden wie mit dem Räumungsgut zu verfahren wird.

  • 5 Rechnung und Zahlungen

Grundlage für alle Zahlungen und für die Monatlichen Zahlungen sind die Rechnungen. Wir Versenden KEINE Rechnung in Papierform, bei uns findet der Versand der Rechnungen aus Umweltschutzgründen in Digitaler Form statt.

  • 6 Zahlungsverzug

Wir erheben bei Überschreitung der Zahlungsfrist einen Versäunisszuschlag von 5,1 % des Rechnungsbetrags als Mahnkosten. Bei Ausbleibender Zahlung von 10 Tagen wird die Akte an unser Partnerinkassounternehmen weitergeleitet, und Alle Arbeiten werden bis zum Vollständigen Ausgleich der Zahlung unangekündigt Eingestellt.

  • 7 Vertragsauflösung und Kündigung

Der Vertrag Kann nach ablauf der Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Jahresende Beidseitig Gekündigt werden.

  • 8 Fristlose Kündigung

Der Vertrag kann einseitig FRISTLOS gekündigt werden wenn ein wichtiger Grund vorliegt

Gründe hierfür sind,

  • Ausbleiben der Zahlung
  • Unbegründete Zahlungsverweigerung
  • Vertragsbruch
  • Missachtung der Umweltschutzauflagen
  • Nicht Erfüllung der Gemeindeauflagen

 

 

Stand 07/2023